RECHTSPRECHUNG
RS0115344
Parkplatz als mitgemietete Grundfläche: Eine zu einem Gebäude (Einkaufsmarkt) mitgemietete Grundfläche (Parkplatz) verliert ihre Eigenschaft als „mitgemietete Grundfläche“ iSd § 1 Abs 1 MRG weder dadurch, dass der Vermieter das Gebäude – unter Aufrechterhaltung des Mietvertrages – einem Dritten überträgt, noch dadurch, dass der Mieter in der Folge das Gebäude vom Rechtsnachfolger des Vermieters erwirbt.
- Rechtssatz:
Eine zu einem Gebäude (Einkaufsmarkt) mitgemietete Grundfläche (Parkplatz) verliert ihre Eigenschaft als "mitgemietete Grundfläche" iSd § 1 Abs 1 MRG weder dadurch, dass der Vermieter das Gebäude - unter Aufrechterhaltung des Mietvertrages - einem Dritten überträgt, noch dadurch, dass der Mieter in der Folge das Gebäude vom Rechtsnachfolger des Vermieters erwirbt.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob136/01s
- Schlagworte:
- MRG - Geltungsbereich
- Entscheidung:
- 07.06.2001
- Norm:
- MRG §1
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 136/01s 2 Ob 136/01s Entscheidungstext OGH 07.06.2001 2 Ob 136/01s