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RECHTSPRECHUNG


RS0115344


Parkplatz als mitgemietete Grundfläche: Eine zu einem Gebäude (Einkaufsmarkt) mitgemietete Grundfläche (Parkplatz) verliert ihre Eigenschaft als „mitgemietete Grundfläche“ iSd § 1 Abs 1 MRG weder dadurch, dass der Vermieter das Gebäude – unter Aufrechterhaltung des Mietvertrages – einem Dritten überträgt, noch dadurch, dass der Mieter in der Folge das Gebäude vom Rechtsnachfolger des Vermieters erwirbt.


Rechtssatz:

Eine zu einem Gebäude (Einkaufsmarkt) mitgemietete Grundfläche (Parkplatz) verliert ihre Eigenschaft als "mitgemietete Grundfläche" iSd § 1 Abs 1 MRG weder dadurch, dass der Vermieter das Gebäude - unter Aufrechterhaltung des Mietvertrages - einem Dritten überträgt, noch dadurch, dass der Mieter in der Folge das Gebäude vom Rechtsnachfolger des Vermieters erwirbt.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob136/01s

Schlagworte:

Entscheidung:
07.06.2001

Norm:
MRG §1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 136/01s 2 Ob 136/01s Entscheidungstext OGH 07.06.2001 2 Ob 136/01s