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RECHTSPRECHUNG


RS0116140


Standard einer elektrischen Anlage: Es gehört zum heute üblichen Standard einer elektrischen Anlage, damit eine Wohnung nicht nur beleuchten, sondern auch die heute in einem Haushalt üblichen Elektrogeräte – auch gleichzeitig – benützen zu können. Reicht die Anschlussleistung hiefür nicht aus, so handelt es sich bei der Abhilfe um eine Erhaltungsarbeit im Sinne des § 14 Abs 1 WEG iVm § 3 MRG.


Rechtssatz:

Es gehört zum heute üblichen Standard einer elektrischen Anlage, damit eine Wohnung nicht nur beleuchten, sondern auch die heute in einem Haushalt üblichen Elektrogeräte - auch gleichzeitig - benützen zu können. Reicht die Anschlussleistung hiefür nicht aus, so handelt es sich bei der Abhilfe um eine Erhaltungsarbeit im Sinne des § 14 Abs 1 WEG iVm § 3 MRG.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob210/01w; 2Ob215/10x

Schlagworte:

Entscheidung:
11.12.2001

Norm:
MRG §3
WEG 1975 §14 Abs1 Z1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 210/01w 5 Ob 210/01w Entscheidungstext OGH 11.12.2001 5 Ob 210/01w Veröff: SZ 74/194
2 Ob 215/10x 2 Ob 215/10x Entscheidungstext OGH 27.02.2012 2 Ob 215/10x Auch Veröff: SZ 2012/20