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RECHTSPRECHUNG


RS0116866


Maßgebliches Kriterium für die Erfassung der Schadenersatzansprüche von „Angehörigen“ für Schockschäden ist, dass die Verletzungshandlung gegenüber dem „Angehörigen“ typischerweise in hohem Maß geeignet erscheint, einen Schockschaden herbeizuführen. Der Angehörigenbegriff muss solche Personen erfassen, bei denen in der Rechtsordnung eine typische Verbindung mit der verstorbenen Person in einer Weise verankert ist, dass auch dem schädigenden Dritten gegenüber der Schockschaden als typische Folge seiner Verletzungshandlung gesehen werden kann. Hat die Nachricht über den Tod des Patienten bei dessen Lebensgefährtin eine Depression mit Krankheitswert hervorgerufen, so ist ihr für die mit der Krankheit verbundenen Schmerzzustände auch ein Schmerzengeld zuzubilligen. Dem Schädiger steht es allerdings frei, die Vermutung einer intensiven Gefühlsgemeinschaft durch den Beweis zu entkräften, dass eine solche trotz formalem Naheverhältnis tatsächlich nicht bestand (T1 des RS).


Rechtssatz:

Maßgebliches Kriterium für die Erfassung der Schadenersatzansprüche von "Angehörigen" für Schockschäden ist, dass die Verletzungshandlung gegenüber dem "Angehörigen" typischerweise in hohem Maß geeignet erscheint, einen Schockschaden herbeizuführen. Der Angehörigenbegriff muss solche Personen erfassen, bei denen in der Rechtsordnung eine typische Verbindung mit der verstorbenen Person in einer Weise verankert ist, dass auch dem schädigenden Dritten gegenüber der Schockschaden als typische Folge seiner Verletzungshandlung gesehen werden kann. Hat die Nachricht über den Tod des Patienten bei dessen Lebensgefährtin eine Depression mit Krankheitswert hervorgerufen, so ist ihr für die mit der Krankheit verbundenen Schmerzzustände auch ein Schmerzengeld zuzubilligen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
8Ob127/02p; 2Ob141/04f; 2Ob99/05f; 2Ob212/04x; 2Ob15/07f; 5Ob18/08w; 2Ob77/09a; 4Ob8/11x; 2Ob136/11f; 1Ob171/12x; 1Ob125/16p; 1Ob114/16w; 2Ob189/16g; 13Os139/17s

Schlagworte:

Entscheidung:
29.08.2002

Norm:
ABGB §1325 E4
ABGB §1325 E5

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


8 Ob 127/02p 8 Ob 127/02p Entscheidungstext OGH 29.08.2002 8 Ob 127/02p Veröff: SZ 2002/110
2 Ob 141/04f 2 Ob 141/04f Entscheidungstext OGH 01.07.2004 2 Ob 141/04f Auch; Beisatz: Dem Schädiger steht es allerdings frei, die Vermutung einer intensiven Gefühlsgemeinschaft durch den Beweis zu entkräften, dass eine solche trotz formalem Naheverhältnis tatsächlich nicht bestand. (T1)
2 Ob 99/05f 2 Ob 99/05f Entscheidungstext OGH 23.05.2005 2 Ob 99/05f Auch
2 Ob 212/04x 2 Ob 212/04x Entscheidungstext OGH 02.02.2006 2 Ob 212/04x Auch; Beisatz: Hier: Lebensgefährte, grobe Fahrlässigkeit, Schockschaden mit Krankheitswert. (T2)
2 Ob 15/07f 2 Ob 15/07f Entscheidungstext OGH 14.06.2007 2 Ob 15/07f Auch
5 Ob 18/08w 5 Ob 18/08w Entscheidungstext OGH 03.06.2008 5 Ob 18/08w Vgl; Beisatz: (Vermeintliche) Schockschäden naher Angehöriger mit (behauptetem) Krankheitswert sind jedenfalls nur dann ersatzfähig, wenn die Verletzungshandlung - im Rahmen einer typisierten Betrachtung - in hohem Maße geeignet erschien, einen solchen Schockschaden herbeizuführen, was insbesondere bei schwersten Verletzungen naher Angehöriger in Frage kommen kann. (T3) Beisatz: Hier: Weder das Schadensereignis (fehlerhafte, vornehmlich verzögerte ärztliche Maßnahmen zur Behandlung einer Hodentorsion des Zweitklägers) noch die daraus resultierenden Folgen beim Erstkläger (psychische Beeinträchtigungen) sind in ihrer Gravität auch nur annähernd mit Fällen vergleichbar, in denen bislang Ersatz für „Schockschäden" zuerkannt wurde. (T4)
2 Ob 77/09a 2 Ob 77/09a Entscheidungstext OGH 03.09.2009 2 Ob 77/09a Auch
4 Ob 8/11x 4 Ob 8/11x Entscheidungstext OGH 12.04.2011 4 Ob 8/11x Vgl; Beisatz: Hier: Beeinträchtigung der Eltern‑Kind‑Beziehung. (T5) Veröff: SZ 2011/48
2 Ob 136/11f 2 Ob 136/11f Entscheidungstext OGH 13.06.2012 2 Ob 136/11f Auch; nur: Maßgebliches Kriterium für die Erfassung der Schadenersatzansprüche von "Angehörigen" für Schockschäden ist, dass die Verletzungshandlung gegenüber dem "Angehörigen" typischerweise in hohem Maß geeignet erscheint, einen Schockschaden herbeizuführen. (T6) Vgl Beis wie T3 Veröff: SZ 2012/64
1 Ob 171/12x 1 Ob 171/12x Entscheidungstext OGH 11.10.2012 1 Ob 171/12x Auch
1 Ob 125/16p 1 Ob 125/16p Entscheidungstext OGH 30.08.2016 1 Ob 125/16p Auch
1 Ob 114/16w 1 Ob 114/16w Entscheidungstext OGH 30.08.2016 1 Ob 114/16w Auch; Veröff: SZ 2016/79
2 Ob 189/16g 2 Ob 189/16g Entscheidungstext OGH 28.11.2017 2 Ob 189/16g nur T6; Beis ähnlich wie T3
13 Os 139/17s 13 Os 139/17s Entscheidungstext OGH 14.03.2018 13 Os 139/17s Auch; Beisatz: Schockschadenersatz für massive psychische Beeinträchtigungen bei der Mutter eines missbrauchten Kindes. (T7)