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WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 297/02s 5 Ob 297/02s Entscheidungstext OGH 21.01.2003 5 Ob 297/02s
RECHTSPRECHUNG
RS0117699
Schadhafter Kamin als ernster Schaden des Hauses: Ein früher benützbarer, nunmehr schadhafter Kamin stellt einen ernsten Schaden des Hauses iSd § 3 Abs 2 Z 2 MRG dar. Zugleich handelt es sich um eine privilegierte Arbeit iSd § 3 Abs 3 Z 2 lit c MRG, nämlich um die Aufrechterhaltung des Betriebs einer bestehenden Heizungsanlage, wobei irrelevant ist, ob noch andere Mieter diesen Kamin benützen.
- Rechtssatz:
Ein früher benützbarer, nunmehr schadhafter Kamin stellt einen ernsten Schaden des Hauses iSd § 3 Abs 2 Z 2 MRG dar. Zugleich handelt es sich um eine privilegierte Arbeit iSd § 3 Abs 3 Z 2 lit c MRG, nämlich um die Aufrechterhaltung des Betriebs einer bestehenden Heizungsanlage, wobei irrelevant ist, ob noch andere Mieter diesen Kamin benützen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob297/02s
- Schlagworte:
- MRG - Erhaltung
- Entscheidung:
- 21.01.2003
- Norm:
- MRG §3 Abs2 Z2
MRG §3 Abs3 Z2 litc - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 297/02s 5 Ob 297/02s Entscheidungstext OGH 21.01.2003 5 Ob 297/02s