zurück
WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 275/03g 5 Ob 275/03g Entscheidungstext OGH 09.12.2003 5 Ob 275/03g
RECHTSPRECHUNG
RS0118608
Keine Erhaltungsarbeiten bei gänzlichem Abbruch: Bei einem infolge gänzlichen Abbruchs des Hauses bereits demolierten Bestandgegenstand ist die Durchführung von Erhaltungsarbeiten unmöglich.
- Rechtssatz:
Bei einem infolge gänzlichen Abbruchs des Hauses bereits demolierten Bestandgegenstand ist die Durchführung von Erhaltungsarbeiten unmöglich.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob275/03g
- Schlagworte:
- MRG - Erhaltung
- Entscheidung:
- 09.12.2003
- Norm:
- MRG §3
MRG §6
MRG §37 Abs1 Z2 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 275/03g 5 Ob 275/03g Entscheidungstext OGH 09.12.2003 5 Ob 275/03g