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WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 172/03k 5 Ob 172/03k Entscheidungstext OGH 26.08.2003 5 Ob 172/03k Bem: Entgegen dem Wortlaut dieses Rechtssatzes geht aus der Entscheidung 5 Ob 172/03k die im Rechtssatz enthaltene Aussage nicht hervor. (T1)
RECHTSPRECHUNG
RS0118653
Erhaltungspflicht auch bei Zweifamilienhaus: § 3 MRG ist auch bei Mietobjekten nach § 1 Abs 4 Z 2 MRG idF vor der MRN 2001 (Wohnhaus mit nur zwei Wohnungen) oder nach § 1 Abs 2 Z 5 MRG idF MRN 2001 (Gebäude mit nur zwei Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) anzuwenden.
- Rechtssatz:
§ 3 MRG ist auch bei Mietobjekten nach § 1 Abs 4 Z 2 MRG idF vor der MRN 2001 (Wohnhaus mit nur zwei Wohnungen) oder nach § 1 Abs 2 Z 5 MRG idF MRN 2001 (Gebäude mit nur zwei Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) anzuwenden.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob172/03k
- Schlagworte:
- MRG - Erhaltung
- Entscheidung:
- 26.08.2003
- Norm:
- MRG idF vor der MRN 2001 §1 Abs4 Z2
MRG idF MRN 2001 §1 Abs2 Z5
MRG §3 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
5 Ob 172/03k 5 Ob 172/03k Entscheidungstext OGH 26.08.2003 5 Ob 172/03k Bem: Entgegen dem Wortlaut dieses Rechtssatzes geht aus der Entscheidung 5 Ob 172/03k die im Rechtssatz enthaltene Aussage nicht hervor. (T1)