zurück
WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 172/03k 5 Ob 172/03k Entscheidungstext OGH 26.08.2003 5 Ob 172/03k
RECHTSPRECHUNG
RS0118654
Alleinmieter eines Hauses kommen alle Benützungsrechte zu: Der Alleinmieter eines Hauses vereinigt alle Benützungsrechte in sich, er stellt die Gemeinschaft aller zur Benützung Berechtigten vor. Die seiner Benützung dienenden Anlagen sind daher solche im Sinn des §3 Abs2 Z3 MRG.
- Rechtssatz:
Der Alleinmieter eines Hauses vereinigt alle Benützungsrechte in sich, er stellt die Gemeinschaft aller zur Benützung Berechtigten vor. Die seiner Benützung dienenden Anlagen sind daher solche im Sinn des §3 Abs2 Z3 MRG.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob172/03k
- Schlagworte:
- MRG - Erhaltung
- Entscheidung:
- 26.08.2003
- Norm:
- MRG §3 Abs2 Z3
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 172/03k 5 Ob 172/03k Entscheidungstext OGH 26.08.2003 5 Ob 172/03k