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RECHTSPRECHUNG


RS0119321


Nachforderung irrtümlich nicht in Schlussrechnung aufgenommener Positionen: Eine Vertragsklausel, nach der „Nachforderungen“ für in der Schlussrechnung eines Bauvorhabens nicht enthaltene Leistungen ausgeschlossen sind, ist jedenfalls insoweit unwirksam, als die betreffenden Positionen für den Werkbesteller erkennbar nur irrtümlich in die Schlussrechnung nicht aufgenommen wurden.


Rechtssatz:

Eine Vertragsklausel, nach der "Nachforderungen" für in der Schlussrechnung eines Bauvorhabens nicht enthaltene Leistungen ausgeschlossen sind, ist jedenfalls insoweit unwirksam, als die betreffenden Positionen für den Werkbesteller erkennbar nur irrtümlich in die Schlussrechnung nicht aufgenommen wurden.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob144/04i

Schlagworte:

Entscheidung:
12.08.2004

Norm:
ABGB §879 Abs1 BIId
ABGB §879 Abs3 E

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 Ob 144/04i 1 Ob 144/04i Entscheidungstext OGH 12.08.2004 1 Ob 144/04i Veröff: SZ 2004/123