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WEITERE INFORMATIONEN
1 Ob 144/04i 1 Ob 144/04i Entscheidungstext OGH 12.08.2004 1 Ob 144/04i Veröff: SZ 2004/123
RECHTSPRECHUNG
RS0119321
Nachforderung irrtümlich nicht in Schlussrechnung aufgenommener Positionen: Eine Vertragsklausel, nach der „Nachforderungen“ für in der Schlussrechnung eines Bauvorhabens nicht enthaltene Leistungen ausgeschlossen sind, ist jedenfalls insoweit unwirksam, als die betreffenden Positionen für den Werkbesteller erkennbar nur irrtümlich in die Schlussrechnung nicht aufgenommen wurden.
- Rechtssatz:
Eine Vertragsklausel, nach der "Nachforderungen" für in der Schlussrechnung eines Bauvorhabens nicht enthaltene Leistungen ausgeschlossen sind, ist jedenfalls insoweit unwirksam, als die betreffenden Positionen für den Werkbesteller erkennbar nur irrtümlich in die Schlussrechnung nicht aufgenommen wurden.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 1Ob144/04i
- Schlagworte:
- Rechnungslegung
- Entscheidung:
- 12.08.2004
- Norm:
- ABGB §879 Abs1 BIId
ABGB §879 Abs3 E - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
1 Ob 144/04i 1 Ob 144/04i Entscheidungstext OGH 12.08.2004 1 Ob 144/04i Veröff: SZ 2004/123