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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 19/07v 2 Ob 19/07v Entscheidungstext OGH 14.06.2007 2 Ob 19/07v
RECHTSPRECHUNG
RS0122267
Eine über die Kreuzung durchgezogene Gehsteigverlängerung bzw das notgedrungene Überfahren dieses Gehsteigs durch das von rechts kommende Fahrzeug ist in aller Regel ein deutliches Indiz für das Vorliegen einer Fläche gemäß § 19 Abs 6 StVO.
- Rechtssatz:
Eine über die Kreuzung durchgezogene Gehsteigverlängerung bzw das notgedrungene Überfahren dieses Gehsteigs durch das von rechts kommende Fahrzeug ist in aller Regel ein deutliches Indiz für das Vorliegen einer Fläche gemäß § 19 Abs 6 StVO.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob19/07v
- Schlagworte:
- Kreuzungsunfall
- Entscheidung:
- 14.06.2007
- Norm:
- StVO §19 Abs6 A
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 19/07v 2 Ob 19/07v Entscheidungstext OGH 14.06.2007 2 Ob 19/07v