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RECHTSPRECHUNG


RS0122285


Die Zuerkennung eines Schmerzengeldanspruches an einen Angehörigen wegen Gesundheitsbeeinträchtigungen mit Krankheitswert erfordert weder eine Anwesenheit des Angehörigen des Getöteten oder Verletzten beim Unfall noch einen Schock auf Grund der Todesnachricht oder der Nachricht von den schwersten Verletzungen.


Rechtssatz:

Die Zuerkennung eines Schmerzengeldanspruches an einen Angehörigen wegen Gesundheitsbeeinträchtigungen mit Krankheitswert erfordert weder eine Anwesenheit des Angehörigen des Getöteten oder Verletzten beim Unfall noch einen Schock auf Grund der Todesnachricht oder der Nachricht von den schwersten Verletzungen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob163/06v

Schlagworte:

Entscheidung:
14.06.2007

Norm:
ABGB §1324 E4
ABGB §1325 B2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 163/06v 2 Ob 163/06v Entscheidungstext OGH 14.06.2007 2 Ob 163/06v Veröff: SZ 2007/96