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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 163/06v 2 Ob 163/06v Entscheidungstext OGH 14.06.2007 2 Ob 163/06v Veröff: SZ 2007/96
RECHTSPRECHUNG
RS0122285
Die Zuerkennung eines Schmerzengeldanspruches an einen Angehörigen wegen Gesundheitsbeeinträchtigungen mit Krankheitswert erfordert weder eine Anwesenheit des Angehörigen des Getöteten oder Verletzten beim Unfall noch einen Schock auf Grund der Todesnachricht oder der Nachricht von den schwersten Verletzungen.
- Rechtssatz:
Die Zuerkennung eines Schmerzengeldanspruches an einen Angehörigen wegen Gesundheitsbeeinträchtigungen mit Krankheitswert erfordert weder eine Anwesenheit des Angehörigen des Getöteten oder Verletzten beim Unfall noch einen Schock auf Grund der Todesnachricht oder der Nachricht von den schwersten Verletzungen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob163/06v
- Schlagworte:
- Schockschaden
- Entscheidung:
- 14.06.2007
- Norm:
- ABGB §1324 E4
ABGB §1325 B2 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 163/06v 2 Ob 163/06v Entscheidungstext OGH 14.06.2007 2 Ob 163/06v Veröff: SZ 2007/96