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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 151/07f 2 Ob 151/07f Entscheidungstext OGH 09.08.2007 2 Ob 151/07f
2 Ob 135/15i 2 Ob 135/15i Entscheidungstext OGH 25.02.2016 2 Ob 135/15i
RECHTSPRECHUNG
RS0122776
Beim Einfahren von einem sich nicht durch eine Radfahrerüberfahrt fortsetzenden Radweg in eine Kreuzung verlässt der Radfahrer die Radfahranlage und hat daher dem Fließverkehr Vorrang zu geben.
- Rechtssatz:
Beim Einfahren von einem sich nicht durch eine Radfahrerüberfahrt fortsetzenden Radweg in eine Kreuzung verlässt der Radfahrer die Radfahranlage und hat daher dem Fließverkehr Vorrang zu geben.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob151/07f; 2Ob135/15i
- Schlagworte:
- Kreuzungsunfall
- Entscheidung:
- 09.08.2007
- Norm:
- StVO §2 Abs1 Z11b
StVO §19 Abs6a BVIh - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 151/07f 2 Ob 151/07f Entscheidungstext OGH 09.08.2007 2 Ob 151/07f
2 Ob 135/15i 2 Ob 135/15i Entscheidungstext OGH 25.02.2016 2 Ob 135/15i