zurück
WEITERE INFORMATIONEN
4 Ob 11/08h 4 Ob 11/08h Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 11/08h
RECHTSPRECHUNG
RS0123249
Abschluss der Ausführungsphase: Der Abschluss der Ausführungsphase eines Bauwerks fällt mit dem Abschluss der Bauarbeiten zusammen. Dieser Zeitpunkt ist jedenfalls dann erreicht, wenn die Baustelle geräumt ist und der Bauherr das errichtete Bauwerk zur Nutzung übernommen hat.
- Rechtssatz:
Der Abschluss der Ausführungsphase eines Bauwerks fällt mit dem Abschluss der Bauarbeiten zusammen. Dieser Zeitpunkt ist jedenfalls dann erreicht, wenn die Baustelle geräumt ist und der Bauherr das errichtete Bauwerk zur Nutzung übernommen hat.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 4Ob11/08h
- Schlagworte:
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz
- Entscheidung:
- 11.03.2008
- Norm:
- BauKG §2 Abs5
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
4 Ob 11/08h 4 Ob 11/08h Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 11/08h