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RECHTSPRECHUNG


RS0123249


Abschluss der Ausführungsphase: Der Abschluss der Ausführungsphase eines Bauwerks fällt mit dem Abschluss der Bauarbeiten zusammen. Dieser Zeitpunkt ist jedenfalls dann erreicht, wenn die Baustelle geräumt ist und der Bauherr das errichtete Bauwerk zur Nutzung übernommen hat.


Rechtssatz:

Der Abschluss der Ausführungsphase eines Bauwerks fällt mit dem Abschluss der Bauarbeiten zusammen. Dieser Zeitpunkt ist jedenfalls dann erreicht, wenn die Baustelle geräumt ist und der Bauherr das errichtete Bauwerk zur Nutzung übernommen hat.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
4Ob11/08h

Schlagworte:

Entscheidung:
11.03.2008

Norm:
BauKG §2 Abs5

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


4 Ob 11/08h 4 Ob 11/08h Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 11/08h