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RECHTSPRECHUNG


RS0123250


Spätere Arbeiten: Die Aufzählung späterer Arbeiten in § 8 Abs 2 BauKG ist nicht taxativ (abschließend).


Rechtssatz:

Die Aufzählung späterer Arbeiten in § 8 Abs 2 BauKG ist nicht taxativ.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
4Ob11/08h

Schlagworte:

Entscheidung:
11.03.2008

Norm:
BauKG §8 Abs2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


4 Ob 11/08h 4 Ob 11/08h Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 11/08h