zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0124221


SiGe-Plan: Von besonderer Bedeutung für den Arbeitnehmerschutz ist der – unter bestimmten Voraussetzungen (§ 7 Abs 1 BauKG) – schon in der Planungsphase (vor Eröffnung der Baustelle) zu erstellende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan/SiGe-Plan. Zweck des SiGe-Plans ist, noch vor Ausschreibung des Bauvorhabens ein Konzept für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Ausführung der Bauarbeiten zu entwickeln. Damit sollen Gefährdungen der Arbeitnehmer vermieden werden.


Rechtssatz:

Von besonderer Bedeutung für den Arbeitnehmerschutz ist der - unter bestimmten Voraussetzungen (§ 7 Abs 1 BauKG) - schon in der Planungsphase (vor Eröffnung der Baustelle) zu erstellende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan/SiGe-Plan. Zweck des SiGe-Plans ist, noch vor Ausschreibung des Bauvorhabens ein Konzept für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Ausführung der Bauarbeiten zu entwickeln. Damit sollen Gefährdungen der Arbeitnehmer vermieden werden.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob162/08z

Schlagworte:

Entscheidung:
14.08.2008

Norm:
BauKG §4 Abs1
BauKG §7

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 162/08z 2 Ob 162/08z Entscheidungstext OGH 14.08.2008 2 Ob 162/08z