RECHTSPRECHUNG
RS0124221
SiGe-Plan: Von besonderer Bedeutung für den Arbeitnehmerschutz ist der – unter bestimmten Voraussetzungen (§ 7 Abs 1 BauKG) – schon in der Planungsphase (vor Eröffnung der Baustelle) zu erstellende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan/SiGe-Plan. Zweck des SiGe-Plans ist, noch vor Ausschreibung des Bauvorhabens ein Konzept für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Ausführung der Bauarbeiten zu entwickeln. Damit sollen Gefährdungen der Arbeitnehmer vermieden werden.
- Rechtssatz:
Von besonderer Bedeutung für den Arbeitnehmerschutz ist der - unter bestimmten Voraussetzungen (§ 7 Abs 1 BauKG) - schon in der Planungsphase (vor Eröffnung der Baustelle) zu erstellende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan/SiGe-Plan. Zweck des SiGe-Plans ist, noch vor Ausschreibung des Bauvorhabens ein Konzept für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Ausführung der Bauarbeiten zu entwickeln. Damit sollen Gefährdungen der Arbeitnehmer vermieden werden.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob162/08z
- Schlagworte:
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz
- Entscheidung:
- 14.08.2008
- Norm:
- BauKG §4 Abs1
BauKG §7 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 162/08z 2 Ob 162/08z Entscheidungstext OGH 14.08.2008 2 Ob 162/08z