zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0124222


Haftungsbefreiung des Bauherrn: Der Bauherr ist durch eine Übertragung sämtlicher oder einzelner Pflichten auf den Projektleiter von seiner Haftung gegenüber Dritten ganz oder teilweise befreit. Anstelle des Bauherrn haftet dann der Projektleiter für die Einhaltung der ihm übertragenen Pflichten.


Rechtssatz:

Der Bauherr ist durch eine Übertragung sämtlicher oder einzelner Pflichten auf den Projektleiter von seiner Haftung gegenüber Dritten ganz oder teilweise befreit. Anstelle des Bauherrn haftet dann der Projektleiter für die Einhaltung der ihm übertragenen Pflichten.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob162/08z

Schlagworte:

Entscheidung:
14.08.2008

Norm:
BauKG §9

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 162/08z 2 Ob 162/08z Entscheidungstext OGH 14.08.2008 2 Ob 162/08z