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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 162/08z 2 Ob 162/08z Entscheidungstext OGH 14.08.2008 2 Ob 162/08z
RECHTSPRECHUNG
RS0124225
Weiterhaftung des Projektleiters: Wird ein Dienstnehmer des Projektleiters zum Baustellenkoordinator bestellt, so werden die diesem auferlegten Pflichten nicht mit haftungsbefreiender Wirkung für den Projektleiter übertragen, weil der zum Baustellenkoordinator bestellte Dienstnehmer grundsätzlich den Weisungen seiner Dienstgeberin unterworfen ist.
- Rechtssatz:
Wird ein Dienstnehmer des Projektleiters zum Baustellenkoordinator bestellt, so werden die diesem gemäß § 4 Abs 2 und § 5 BauKG auferlegten Pflichten nicht mit haftungsbefreiender Wirkung für den Projektleiter übertragen, weil der zum Baustellenkoordinator bestellte Dienstnehmer grundsätzlich den Weisungen seiner Dienstgeberin unterworfen ist.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob162/08z
- Schlagworte:
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz
- Entscheidung:
- 14.08.2008
- Norm:
- BauKG §9 Abs4
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 162/08z 2 Ob 162/08z Entscheidungstext OGH 14.08.2008 2 Ob 162/08z