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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 162/08z 2 Ob 162/08z Entscheidungstext OGH 14.04.2008 2 Ob 162/08z
RECHTSPRECHUNG
RS0124226
Zurechnung des Baustellenkoordinators: Ist ein Baustellenkoordinator in dieser Eigenschaft für seine Dienstgeberin als Projektleiterin in verantwortlicher, überwachender Funktion und somit als ihr Repräsentant tätig, hat sich diese sein Verhalten unabhängig von den Voraussetzungen der Gehilfenhaftung (§ 1315 ABGB) zuzurechnen.
- Rechtssatz:
Ist ein Baustellenkoordinator in dieser Eigenschaft für seine Dienstgeberin als Projektleiterin in verantwortlicher, überwachender Funktion und somit als ihr Repräsentant tätig, hat sich diese sein Verhalten unabhängig von den Voraussetzungen der Gehilfenhaftung (§ 1315 ABGB) zuzurechnen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob162/08z
- Schlagworte:
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz
- Entscheidung:
- 14.04.2008
- Norm:
- ABGB §11315 I
BauKG §9 Abs4 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 162/08z 2 Ob 162/08z Entscheidungstext OGH 14.04.2008 2 Ob 162/08z