RECHTSPRECHUNG
RS0124228
Nachweis der Zustimmung des Koordinators: In der Praxis wird der Nachweis über die Zustimmung des Koordinators zu seiner Bestellung durch dessen Gegenzeichnung eines diesbezüglichen schriftlichen Auftrags erfolgen. Die Zustimmung wird aber auch durch andere Beweismittel erbracht werden können, selbst die schlüssige Zustimmung des Koordinators zu seiner schriftlichen Bestellung ist ausreichend.
- Rechtssatz:
In der Praxis wird der Nachweis über die Zustimmung des Koordinators zu seiner Bestellung durch dessen Gegenzeichnung eines diesbezüglichen schriftlichen Auftrags erfolgen. Das Kriterium der nachweislichen Zustimmung wird aber auch durch andere Beweismittel erbracht werden können, selbst die schlüssige Zustimmung des Koordinators zu seiner schriftlichen Bestellung ist ausreichend.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob162/08z
- Schlagworte:
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz
- Entscheidung:
- 14.08.2008
- Norm:
- ABGB §863 M
BauKG §3 Abs6 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 162/08z 2 Ob 162/08z Entscheidungstext OGH 14.08.2008 2 Ob 162/08z