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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 44/08x 2 Ob 44/08x Entscheidungstext OGH 30.10.2008 2 Ob 44/08x Veröff: SZ 2008/158
RECHTSPRECHUNG
RS0124320
Ein Fahrzeuglenker hat sich, wenn Kinder (als Fußgänger) eine Fahrbahn überqueren (wollen), so zu verhalten, als ob sie einen Schutzweg benützten („unsichtbarer Schutzweg“). Ein Kind soll an jeder Stelle der Straße denselben Schutz genießen, als ob es an einem Schutzweg die Fahrbahn überquerte beziehungsweise überqueren wollte.
- Rechtssatz:
Ein Fahrzeuglenker hat sich, wenn Kinder (als Fußgänger) eine Fahrbahn überqueren (wollen), so zu verhalten, als ob sie einen Schutzweg benützten („unsichtbarer Schutzweg"). Ein Kind soll an jeder Stelle der Straße denselben Schutz genießen, als ob es an einem Schutzweg die Fahrbahn überquerte beziehungsweise überqueren wollte.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob44/08x
- Schlagworte:
- Fußgängerunfall
- Entscheidung:
- 30.10.2008
- Norm:
- StVO §3 Ca
StVO §29a - Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 44/08x 2 Ob 44/08x Entscheidungstext OGH 30.10.2008 2 Ob 44/08x Veröff: SZ 2008/158