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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 64/09i 2 Ob 64/09i Entscheidungstext OGH 16.07.2009 2 Ob 64/09i
2 Ob 40/12i 2 Ob 40/12i Entscheidungstext OGH 28.03.2012 2 Ob 40/12i Vgl
RECHTSPRECHUNG
RS0125195
Der von links kommende und unter Verletzung der Wartepflicht in die Kreuzung einfahrende Querverkehr ist vom Schutzzweck des Überholverbots nach § 16 Abs 1 lit a StVO nicht umfasst. Es fehlt am Rechtswidrigkeitszusammenhang des in der Verletzung dieses Überholverbots gelegenen Fehlverhaltens mit dem Schaden des benachrangten Verkehrsteilnehmers.
- Rechtssatz:
Der von links kommende und unter Verletzung der Wartepflicht in die Kreuzung einfahrende Querverkehr ist vom Schutzzweck des Überholverbots nach § 16 Abs 1 lit a StVO nicht umfasst. Es fehlt am Rechtswidrigkeitszusammenhang des in der Verletzung dieses Überholverbots gelegenen Fehlverhaltens mit dem Schaden des benachrangten Verkehrsteilnehmers.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob64/09i; 2Ob40/12i
- Schlagworte:
- Kreuzungsunfall
- Entscheidung:
- 16.07.2009
- Norm:
- StVO §16 Abs1 lita
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 64/09i 2 Ob 64/09i Entscheidungstext OGH 16.07.2009 2 Ob 64/09i
2 Ob 40/12i 2 Ob 40/12i Entscheidungstext OGH 28.03.2012 2 Ob 40/12i Vgl