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WEITERE INFORMATIONEN
3 Ob 186/10i 3 Ob 186/10i Entscheidungstext OGH 14.12.2010 3 Ob 186/10i
RECHTSPRECHUNG
RS0126410
Abruf der Bankgarantie löst keine Regressverjährung aus: Wenn der Generalunternehmer statt eines Haftrücklasses eine Bankgarantie gibt und diese abgerufen wird, stellt das nock keine endgültige Zahlung dar, die die Verjährungsfrist für den Regressanspruch auslöst.
- Rechtssatz:
Der Abruf der anstelle des Haftrücklasses vom Generalunternehmer gegebenen Bankgarantie durch den geschädigten Bauherrn bedeutet noch keine die Verjährungsfrist für den Regressanspruch auslösende endgültige Zahlung des gemäß § 1313 2. Satz ABGB gegenüber seinem Gehilfen (Subunternehmer) Regressberechtigten. Letzteres müsste ausdrücklich oder schlüssig zugestanden sein.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 3Ob186/10i
- Schlagworte:
- Sicherstellung
- Entscheidung:
- 14.12.2010
- Norm:
- ABGB §1313
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
3 Ob 186/10i 3 Ob 186/10i Entscheidungstext OGH 14.12.2010 3 Ob 186/10i