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RECHTSPRECHUNG


RS0126512


Aufwandersatz für Entfernen und Wiedereinbringung der Fahrnisse: Der vom Vermieter dem Mieter im Rahmen der §§ 3 Abs 1 und 3, 8 Abs 3 MRG zu ersetzende Aufwand für Vor‑ und Nacharbeiten umfasst auch das nach Art und Umfang der aufgetragenen Erhaltungsarbeiten notwendige Entfernen der Fahrnisse aus dem Objekt und deren nachfolgende Wiedereinbringung.


Rechtssatz:

Der vom Vermieter dem Mieter im Rahmen der §§ 3 Abs 1 und 3, 8 Abs 3 MRG zu ersetzende Aufwand für Vor‑ und Nacharbeiten umfasst auch das nach Art und Umfang der aufgetragenen Erhaltungsarbeiten notwendige Entfernen der Fahrnisse aus dem Objekt und deren nachfolgende Wiedereinbringung.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob113/10v; 3Ob85/15v

Schlagworte:

Entscheidung:
02.12.2010

Norm:
MRG §3 Abs1
MRG §3 ABs2
MRG §6
MRG §8 Abs3

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 113/10v 5 Ob 113/10v Entscheidungstext OGH 02.12.2010 5 Ob 113/10v
3 Ob 85/15v 3 Ob 85/15v Entscheidungstext OGH 16.03.2016 3 Ob 85/15v Auch