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RECHTSPRECHUNG


RS0127168


Auch einem „bevorrechteten“ Fußgänger ist zuzumuten, nicht gleichsam „blind“ einen Schutzweg zu betreten.


Rechtssatz:

Auch einem „bevorrechteten“ Fußgänger ist zuzumuten, nicht gleichsam „blind“ einen Schutzweg zu betreten.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob63/11w

Schlagworte:

Entscheidung:
14.07.2011

Norm:
StVO §76 III

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 63/11w 2 Ob 63/11w Entscheidungstext OGH 14.07.2011 2 Ob 63/11w