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RECHTSPRECHUNG


RS0127177


Kein Abrechnungserfordernis: Eine Abrechnung ist ‑ mangels abweichender Vereinbarung ‑ nicht Voraussetzung für die Fälligkeit des Provisionsanspruchs.


Rechtssatz:

Eine Abrechnung ist ‑ mangels abweichender Vereinbarung ‑ nicht Voraussetzung für die Fälligkeit des Provisionsanspruchs.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob176/10m

Schlagworte:

Entscheidung:
22.06.2011

Norm:
MaklerG §10

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 176/10m 2 Ob 176/10m Entscheidungstext OGH 22.06.2011 2 Ob 176/10m