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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 176/10m 2 Ob 176/10m Entscheidungstext OGH 22.06.2011 2 Ob 176/10m
RECHTSPRECHUNG
RS0127179
Information über Errichtungsjahr: Unterlässt es der Immobilienmakler, den Käufer eines Hauses oder einer Wohnung über das Errichtungsjahr des Gebäudes zu informieren, so kann darin eine Pflichtverletzung iSd § 3 Abs 3 MaklerG gelegen sein.
- Rechtssatz:
Unterlässt es der Immobilienmakler, den Käufer eines Hauses oder einer Wohnung über das Errichtungsjahr des Gebäudes zu informieren, so kann darin eine Pflichtverletzung iSd § 3 Abs 3 MaklerG gelegen sein.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob176/10m
- Schlagworte:
- Maklergesetz
- Entscheidung:
- 22.06.2011
- Norm:
- MaklerG §3 Abs3
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 176/10m 2 Ob 176/10m Entscheidungstext OGH 22.06.2011 2 Ob 176/10m