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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 176/10m 2 Ob 176/10m Entscheidungstext OGH 22.06.2011 2 Ob 176/10m
RECHTSPRECHUNG
RS0127180
Aufklärungspflichten bei Wohnungseigentum: Beim Erwerb von Wohnungseigentum ist der Immobilienmakler auch verpflichtet über die Betriebs- und Erhaltungskosten, die zu leistenden Aufwendungen zur Rücklagenbildung, die Höhe bereits bestehender Rücklagen sowie bevorstehende Sanierungsarbeiten aufzuklären.
- Rechtssatz:
Beim Erwerb von Wohnungseigentum ist der Immobilienmakler auch verpflichtet über die Betriebs- und Erhaltungskosten, die zu leistenden Aufwendungen zur Rücklagenbildung, die Höhe bereits bestehender Rücklagen sowie bevorstehende Sanierungsarbeiten aufzuklären.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob176/10m
- Schlagworte:
- Maklergesetz
- Entscheidung:
- 22.06.2011
- Norm:
- KSchG §30b
MaklerG 33 Abs3 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 176/10m 2 Ob 176/10m Entscheidungstext OGH 22.06.2011 2 Ob 176/10m