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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 169/10g 2 Ob 169/10g Entscheidungstext OGH 30.05.2011 2 Ob 169/10g
RECHTSPRECHUNG
RS0127181
Anzahl der vermietbaren Objekte: Die Bestimmung des § 1 Abs 2 Z 5 MRG ist ihrem eindeutigen Wortlaut nach dahin auszulegen, dass es lediglich auf die Anzahl der selbständig vermietbaren Objekte, nicht aber auf deren Größe, ankommt.
- Rechtssatz:
Die Bestimmung des § 1 Abs 2 Z 5 MRG ist ihrem eindeutigen Wortlaut nach dahin auszulegen, dass es lediglich auf die Anzahl der selbständig vermietbaren Objekte, nicht aber auf deren Größe, ankommt.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob169/10g
- Schlagworte:
- MRG - Geltungsbereich
- Entscheidung:
- 30.05.2011
- Norm:
- MRG idF BGBl 2001/161 §1 Abs2 Z5
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 169/10g 2 Ob 169/10g Entscheidungstext OGH 30.05.2011 2 Ob 169/10g