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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 108/12i 2 Ob 108/12i Entscheidungstext OGH 07.08.2012 2 Ob 108/12i
RECHTSPRECHUNG
RS0128307
Von einem Radfahrer muss verlangt werden, dass er die vor ihm liegende Fahrbahn soweit beobachtet, dass er seine Fahrt ohne Sturz absolvieren kann. Dazu gehört auch die Aufmerksamkeit auf allfällige Hindernisse auf der Fahrbahn wie Schlaglöcher, Rollsplitt usw.
- Rechtssatz:
Von einem Radfahrer muss verlangt werden, dass er die vor ihm liegende Fahrbahn soweit beobachtet, dass er seine Fahrt ohne Sturz absolvieren kann. Dazu gehört auch die Aufmerksamkeit auf allfällige Hindernisse auf der Fahrbahn wie Schlaglöcher, Rollsplitt usw.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob108/12i
- Schlagworte:
- Fahrradunfall
- Entscheidung:
- 07.08.2012
- Norm:
- StVO §20 IA2
StVO §20 IA3
StVO §20 IB1
StVO §68 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 108/12i 2 Ob 108/12i Entscheidungstext OGH 07.08.2012 2 Ob 108/12i