zurück
WEITERE INFORMATIONEN
15 Os 147/14b 15 Os 147/14b Entscheidungstext OGH 22.07.2015 15 Os 147/14b
RECHTSPRECHUNG
RS0130224
Die bloße Zugehörigkeit eines Sachverständigen zum Leitungsgremium einer fachspezifischen Interessenvereinigung begründet nicht dessen Befangenheit bei der Prüfung der Arbeit eines demselben Gremium angehörigen Vorgutachters.
- Rechtssatz:
Die bloße Zugehörigkeit eines Sachverständigen zum Leitungsgremium einer fachspezifischen Interessenvereinigung begründet nicht dessen Befangenheit bei der Prüfung der Arbeit eines demselben Gremium angehörigen Vorgutachters. Eine solche kann auch nicht aus dem Umstand abgeleitet werden, dass der Sachverständige diesbezüglich keine Befangenheitsanzeige erstattet hat.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 15Os147/14b
- Schlagworte:
- Befangenheit
- Entscheidung:
- 22.07.2015
- Norm:
- StPO §47 Abs1 Z3
StPO §126 Abs4 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
15 Os 147/14b 15 Os 147/14b Entscheidungstext OGH 22.07.2015 15 Os 147/14b