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WEITERE INFORMATIONEN
7 Ob 93/15z 7 Ob 93/15z Entscheidungstext OGH 16.12.2015 7 Ob 93/15z
RECHTSPRECHUNG
RS0130554
Eine Klausel kann zwar nach dem Konsumentenschutz zulässig, nach dem BTVG hingegen dennoch unzulässig sein. Beispiel: Klausel, die dem Bauträger das Recht gibt, den Preis nachträglich zu erhöhen
- Rechtssatz:
Eine dem § 4 Abs 3 BTVG widersprechende Klausel ist auch dann unwirksam, wenn sie nach § 6 Abs 1 Z 5 KSchG zulässig wäre.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 7Ob93/15z
- Schlagworte:
- BTVG und KschG nebeneinander zu prüfen
- Entscheidung:
- 16.12.2015
- Norm:
- BTVG §4 Abs3
KSchG §6 Abs1 Z5 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
7 Ob 93/15z 7 Ob 93/15z Entscheidungstext OGH 16.12.2015 7 Ob 93/15z