Schlagwort: BTVG und KschG nebeneinander zu prüfen FILTER AUFHEBEN

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RS0130554


Eine Klausel kann zwar nach dem Konsumentenschutz zulässig, nach dem BTVG hingegen dennoch unzulässig sein. Beispiel: Klausel, die dem Bauträger das Recht gibt, den Preis nachträglich zu erhöhen

16.12.2015
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