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RECHTSPRECHUNG


RS0130554


Eine Klausel kann zwar nach dem Konsumentenschutz zulässig, nach dem BTVG hingegen dennoch unzulässig sein. Beispiel: Klausel, die dem Bauträger das Recht gibt, den Preis nachträglich zu erhöhen


Rechtssatz:

Eine dem § 4 Abs 3 BTVG widersprechende Klausel ist auch dann unwirksam, wenn sie nach § 6 Abs 1 Z 5 KSchG zulässig wäre.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
7Ob93/15z

Schlagworte:

Entscheidung:
16.12.2015

Norm:
BTVG §4 Abs3
KSchG §6 Abs1 Z5

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


7 Ob 93/15z 7 Ob 93/15z Entscheidungstext OGH 16.12.2015 7 Ob 93/15z