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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 42/17s 2 Ob 42/17s Entscheidungstext OGH 30.01.2018 2 Ob 42/17s
RECHTSPRECHUNG
RS0131963
Die Benützer von Greifreifenrollstühlen sind wie Fußgänger zu behandeln. Damit gilt die Beleuchtungspflicht des § 60 Abs 3 StVO nicht für Rollstühle.
- Rechtssatz:
Die Benützer von Greifreifenrollstühlen sind wie Fußgänger zu behandeln. Damit gilt die Beleuchtungspflicht des § 60 Abs 3 StVO nicht für Rollstühle.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob42/17s
- Schlagworte:
- Fußgängerunfall
- Entscheidung:
- 30.01.2018
- Norm:
- StVO §2 Abs1 Z19
StVO §60 Abs3 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 42/17s 2 Ob 42/17s Entscheidungstext OGH 30.01.2018 2 Ob 42/17s