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RECHTSPRECHUNG


Schätzung der fiktiven Anschaffungskosten eines Einfamilienhauses


Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Vorgaben zur Schätzung fiktiver Anschaffungskosten sind für einen solchen Akt der Schätzung die allgemein geltenden Vorschriften der Bundesabgabenordnung, zumal die von der Rechtsprechung zu § 184 BAO erarbeiteten Grundsätze maßgeblich. Dementsprechend hat das erklärte Ziel jeder Schätzung zu sein, eine im konkreten Einzelfall größtmögliche Annäherung an die Wirklichkeit zu erreichen. Dies auf Grundlage umfassender Sachverhaltsermittlung, einer ausreichenden Auseinandersetzung mit relevanten Behauptungen der Verfahrensparteien unter Wahrung des Parteiengehörs und einer nachvollziehbaren Begründung des Schätzungsergebnisses


Gericht:
UFS

Geschäftszahl:
RV/0332-S/07

Schlagworte:

Entscheidung:
11.11.2013

Norm:
BAO § 184
BAO § 167 Abs 2

Kategorie:


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