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RECHTSPRECHUNG


Schätzung der fiktiven Anschaffungskosten eines Einfamilienhauses


Vom Berufungswerber übermittelte Privatgutachten stellen zwar keine Gutachten iSd § 177 BAO dar, sind jedoch als (sonstige) Beweismittel gem § 167 Abs 2 BAO zu würdigen. Hierbei ist es gegebenenfalls auch (mit-)zuberücksichtigen, dass es sich bei den Erstellern der Privatgutachten um (fachlich einschlägige) gerichtlich beeidete Sachverständige handelt.


Gericht:
UFS

Geschäftszahl:
RV/0332-S/07

Schlagworte:

Entscheidung:
11.11.2013

Norm:
BAO § 167 Abs 2

Kategorie:


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