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RECHTSPRECHUNG
Schätzung der fiktiven Anschaffungskosten eines Einfamilienhauses
Vom Berufungswerber übermittelte Privatgutachten stellen zwar keine Gutachten iSd § 177 BAO dar, sind jedoch als (sonstige) Beweismittel gem § 167 Abs 2 BAO zu würdigen. Hierbei ist es gegebenenfalls auch (mit-)zuberücksichtigen, dass es sich bei den Erstellern der Privatgutachten um (fachlich einschlägige) gerichtlich beeidete Sachverständige handelt.
- Gericht:
- UFS
- Geschäftszahl:
- RV/0332-S/07
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 11.11.2013
- Norm:
- BAO § 167 Abs 2
- Kategorie:
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