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RECHTSPRECHUNG


Verkehrswertermittlung durch Vergleichspreise


Bei Anwendung der Methode, den Verkehrswert mit Hilfe der tatsächlich beim Erwerb der Vergleichsliegenschaften bzw Miteigentumsanteilen gezahlten Kaufpreise zu ermitteln, kann sinngemäß auf jene Grundsätze, die der VwGH für die Wertableitung aus Vergleichspreisen bei der Ermittlung des gemeinen Werts entwickelt hat, zurückgegriffen werden


Gericht:
VwGH

Geschäftszahl:
92/15/0079

Schlagworte:

Entscheidung:
21.10.1993

Norm:
BewG 1955 §10 Abs2;
EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb

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