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RECHTSPRECHUNG


VwGH 12.5.1981, 14/3204/80 (insb RS 1):


Irrelevanz eines niedrigen Mietzinses für die wirtschaftliche Nutzungsdauer: Auch bei einem vermieteten Geschäftslokal richtet sich die Absetzung für Abnutzung (AfA) für den Vermieter grundsätzlich nach der voraussichtlichen technischen (Rest) Nutzungsdauer; Gründe für eine kurzfristigere AfA wegen schnelleren wirtschaftlichen Wertverzehrs hat der Steuerpflichtige nachzuweisen. Ein zu niedrigerer Mietzins ist kein Grund zur Annahme, die wirtschaftliche Nutzungsdauer wäre kürzer als die technische.


Rechtssatz:

Auch bei einem vermieteten Geschäftslokal richtet sich die Absetzung für Abnutzung (AfA) für den Vermieter grundsätzlich nach der voraussichtlichen technischen (Rest) Nutzungsdauer; Gründe für eine kurzfristigere AfA wegen schnelleren wirtschaftlichen Wertverzehrs hat der Steuerpflichtige nachzuweisen. Ein zu niedrigerer Mietzins ist kein Grund zur Annahme, die wirtschaftliche Nutzungsdauer wäre kürzer als die technische.

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
3204/80

Schlagworte:

Entscheidung:
12.05.1981

Norm:
EStG 1972 §16 Abs1 Z8;
EStG 1972 §7 Abs1;

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