RECHTSPRECHUNG
VwGH 12.5.1981, 14/3204/80 (insb RS 1):
Irrelevanz eines niedrigen Mietzinses für die wirtschaftliche Nutzungsdauer: Auch bei einem vermieteten Geschäftslokal richtet sich die Absetzung für Abnutzung (AfA) für den Vermieter grundsätzlich nach der voraussichtlichen technischen (Rest) Nutzungsdauer; Gründe für eine kurzfristigere AfA wegen schnelleren wirtschaftlichen Wertverzehrs hat der Steuerpflichtige nachzuweisen. Ein zu niedrigerer Mietzins ist kein Grund zur Annahme, die wirtschaftliche Nutzungsdauer wäre kürzer als die technische.
- Rechtssatz:
Auch bei einem vermieteten Geschäftslokal richtet sich die Absetzung für Abnutzung (AfA) für den Vermieter grundsätzlich nach der voraussichtlichen technischen (Rest) Nutzungsdauer; Gründe für eine kurzfristigere AfA wegen schnelleren wirtschaftlichen Wertverzehrs hat der Steuerpflichtige nachzuweisen. Ein zu niedrigerer Mietzins ist kein Grund zur Annahme, die wirtschaftliche Nutzungsdauer wäre kürzer als die technische.
- Gericht:
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
- Geschäftszahl:
- 3204/80
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 12.05.1981
- Norm:
- EStG 1972 §16 Abs1 Z8;
EStG 1972 §7 Abs1; - Kategorie:
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