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RECHTSPRECHUNG


VwGH 12.9.1989, 88/14/0162, RS 5:


Erhaltungspflicht und betriebliche Nutzungsdauer: Die Erhaltungspflicht der Vermieter ist auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Gebäudes grundsätzlich ohne Einfluss. Unterlassene Instandhaltungsarbeiten können die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erst verkürzen, sobald eine solche Wechselwirkung feststeht.


Rechtssatz:

Die Erhaltungspflicht der Vermieter ist auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Gebäudes grundsätzlich ohne Einfluß. Unterlassene Instandhaltungsarbeiten können die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erst verkürzen, sobald eine solche Wechselwirkung feststeht.

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
88/14/0162

Schlagworte:

Entscheidung:
12.09.1989

Norm:
EStG 1972 §7 Abs1;

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