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RECHTSPRECHUNG
VwGH 12.9.1989, 88/14/0162, RS 5:
Erhaltungspflicht und betriebliche Nutzungsdauer: Die Erhaltungspflicht der Vermieter ist auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Gebäudes grundsätzlich ohne Einfluss. Unterlassene Instandhaltungsarbeiten können die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erst verkürzen, sobald eine solche Wechselwirkung feststeht.
- Rechtssatz:
Die Erhaltungspflicht der Vermieter ist auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Gebäudes grundsätzlich ohne Einfluß. Unterlassene Instandhaltungsarbeiten können die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erst verkürzen, sobald eine solche Wechselwirkung feststeht.
- Gericht:
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
- Geschäftszahl:
- 88/14/0162
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 12.09.1989
- Norm:
- EStG 1972 §7 Abs1;
- Kategorie:
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