zurück

RECHTSPRECHUNG


VwGH 14.10.1991, 90/15/0178, RS 3:


Irrelevanz nicht überprüfbarer Sachverständigengutachten: Ein Urteil eines Sachverständigen, das mangels Darlegung des vom Sachverständigen erhobenen Befundes nicht auf seine Schlüssigkeit hin überprüft werden kann, darf die Beh ihren Sachverhaltsannahmen nicht zu Grunde legen (Hinweis E 26.1.1970, 114/69, VwSlg 7714 A/1970).


Rechtssatz:

Ein Urteil eines Sachverständigen, das mangels Darlegung des vom Sachverständigen erhobenen Befundes nicht auf seine Schlüssigkeit hin überprüft werden kann, darf die Beh ihren Sachverhaltsannahmen nicht zu Grunde legen (Hinweis E 26.1.1970, 114/69, VwSlg 7714 A/1970).

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
90/15/0178

Schlagworte:

Entscheidung:
14.10.1991

Norm:
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
BAO §167 Abs2;
BAO §177 Abs1;

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN