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RECHTSPRECHUNG
VwGH 14.10.1991, 90/15/0178, RS 3:
Irrelevanz nicht überprüfbarer Sachverständigengutachten: Ein Urteil eines Sachverständigen, das mangels Darlegung des vom Sachverständigen erhobenen Befundes nicht auf seine Schlüssigkeit hin überprüft werden kann, darf die Beh ihren Sachverhaltsannahmen nicht zu Grunde legen (Hinweis E 26.1.1970, 114/69, VwSlg 7714 A/1970).
- Rechtssatz:
Ein Urteil eines Sachverständigen, das mangels Darlegung des vom Sachverständigen erhobenen Befundes nicht auf seine Schlüssigkeit hin überprüft werden kann, darf die Beh ihren Sachverhaltsannahmen nicht zu Grunde legen (Hinweis E 26.1.1970, 114/69, VwSlg 7714 A/1970).
- Gericht:
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
- Geschäftszahl:
- 90/15/0178
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 14.10.1991
- Norm:
- AVG §45 Abs2;
AVG §52;
BAO §167 Abs2;
BAO §177 Abs1; - Kategorie:
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