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RECHTSPRECHUNG


VwGH 15.9.1993, 91/13/0125, RS 3:


Zulässigkeit der Anziehung des Teilwertes anstelle der Anschaffungskosten im Umlaufvermögen: Gemäß § 6 Z. 2 EStG 1972 sind Grundstücke im Umlaufvermögen mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Statt der Anschaffungskosten kann der niedrigere Teilwert angesetzt werden. Nach § 6 Z. 1 dritter Satz EStG 1972 ist der Teilwert der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Die Bewertung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zum Teilwert, stellt eine Ausnahme dar, die nur dann zulässig erscheint, wenn hinsichtlich des betreffenden Wirtschaftsgutes bereits am Bilanzstichtag eine offenkundige, erhebliche und dauernde Entwertung eingetreten ist (Hinweis E 13.2.59, 1711/57).


Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
91/13/0125

Schlagworte:

Entscheidung:
15.09.1993

Norm:
EStG 1972 §6 Z1;

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