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RECHTSPRECHUNG


VwGH 17.12.2003, 2001/13/0277, RS 2:


Überprüfung der Beweiswürdigung nach Schlüssigkeit und den Denkgesetzen: Sachverständigengutachten sind wie jedes andere Beweismittel der freien Beweiswürdigung zugänglich. Die Beweiswürdigung unterliegt insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, als es sich um die Beurteilung handelt, ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind, also nicht den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut widersprechen.


Rechtssatz:

Sachverständigengutachten sind wie jedes andere Beweismittel der freien Beweiswürdigung zugänglich. Die Beweiswürdigung unterliegt insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, als es sich um die Beurteilung handelt, ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind, also nicht den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut widersprechen.

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
2001/13/0277

Schlagworte:

Entscheidung:
17.12.2003

Norm:
BAO §167 Abs2;
BAO §177;
VwGG §41 Abs1;

Kategorie:


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