zurück

RECHTSPRECHUNG


VwGH 20.11.1996, 94/15/0132, RS 2:


Unzulässigkeit der alleinigen Anziehung allgemeiner Erfahrungswerte: Schätzt der Prüfer den Entnahmewert des Gebäudes im Zeitpunkt der Überführung aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen des Abgabepflichtigen unter ausschließlicher Heranziehung allgemeiner Erfahrungswerte, nicht aber des tatsächlichen Bauzustandes und der tatsächlichen technischen Nutzungsdauer des Gebäudes, wobei dem Prüfer auch die Kenntnisse und die berufliche Qualifikation fehlen, um eine fachkundige Beurteilung des Bauzustandes vornehmen zu können, so stellt diese Schätzung keinen geeigneten Nachweis über eine kürzere als die dem § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 zugrunde liegende tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes dar.


Rechtssatz:

Schätzt der Prüfer den Entnahmewert des Gebäudes im Zeitpunkt der Überführung aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen des Abgabepflichtigen unter ausschließlicher Heranziehung allgemeiner Erfahrungswerte, nicht aber des tatsächlichen Bauzustandes und der tatsächlichen technischen Nutzungsdauer des Gebäudes, wobei dem Prüfer auch die Kenntnisse und die berufliche Qualifikation fehlen, um eine fachkundige Beurteilung des Bauzustandes vornehmen zu können, so stellt diese Schätzung keinen geeigneten Nachweis über eine kürzere als die dem § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 zugrunde liegende tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes dar.

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
94/15/0132

Schlagworte:

Entscheidung:
20.11.1996

Norm:
EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
EStG 1988 §8 Abs1;

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN