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RECHTSPRECHUNG


VwGH 20.7.1999, 98/13/0109


MietSlg 51.855): Ertragswertverfahren bei der Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten von vermieteten Gebäuden als Ausdruck der Disposition des Liegenschaftskäufers: Zur Beurteilung der Höhe der die Bemessungsgrundlage für die AfA bildenden fiktiven Anschaffungskosten ist darauf hinzuweisen, dass der VwGH in seinem Erk vom 5. 10. 1988, 87/13/0075, das Ertragswertverfahren als für die Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten von vermieteten Gebäuden tauglich bestätigt hat. Es ist plausibel, dass für einen möglichen Liegenschaftskäufer der von ihm zu erzielende Überschuss maßgebend und damit preisbestimmend ist, auf welchen dann ein Vervielfacher angewandt werde.


Rechtssatz:

Da sich der Marktpreis von Mietobjekten am Ertragswert orientiert, können auch die fiktiven Anschaffungskosten vom Ertragswert abgeleitet werden (Hinweis E 5.10.1988, 87/13/0075).

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
98/13/0109

Schlagworte:

Entscheidung:
20.07.1999

Norm:
BewG 1955 §53;
BewG 1955 §56 Abs1;
EStG 1988 §6;
EStG 1988 §8 Abs1;

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