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RECHTSPRECHUNG
VwGH 22.2.1972, 1909/70, RS 1:
Relevanz der tatsächlichen Restnutzungsdauer Bei Erwerb eines alten Gebäudes ist der AfA-Berechnung nicht irgendeine theoretische „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“ ab Herstellung des Gebäudes, sondern die nach dem Bauzustand noch zu erwartende tatsächliche Restnutzungsdauer zugrunde zu legen.
- Gericht:
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
- Geschäftszahl:
- 1909/70
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 22.02.1972
- Norm:
- EStG 1967 §7 Abs1;
- Kategorie:
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