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RECHTSPRECHUNG


VwGH 22.2.1972, 1909/70, RS 2:


Berücksichtigung einer Werterhöhung im Wege der AfA bei Verzicht eines Mieters auf sein Mietrecht gegen Entschädigungszahlung: Veranlasst ein Hauseigentümer seinen Mieter, gegen Zahlung einer Entschädigung auf das Mietrecht zu verzichten, so erlangt er damit einen wirtschaftlichen Vorteil, der sich bei ihm in einer durch den Wegfall schuldrechtlicher Beschränkungen eingetretenen Werterhöhung des Hauses auswirkt, die als zusätzliche Anschaffungskosten bei Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, gemäß § 9 Abs 1 Z 6 EStG 1953 nur im Wege der AfA nach § 7 EStG 1953 berücksichtigt werden können (Hinweis E 1.7.1960, VwSlg 2266 F/1960, E 27.4.1962, VwSlg 2639 F/1962 und E 29.4.1966, 2178/65).


Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
1909/70

Schlagworte:

Entscheidung:
22.02.1972

Norm:
EStG 1953 §7 Abs1;

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