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RECHTSPRECHUNG
VwGH 25.10.1995, 93/15/0119, RS 6:
Geltendmachung eines Mangels in Folge Nichtbeiziehung eines Sachverständigen: Für das Aufzeigen eines Mangels des abgabenbehördlichen Verfahrens wegen Nichtheranziehung eines Sachverständigen muss der Beschwerdeführer konkret die Fehlerhaftigkeit der Ermittlung des Sachverhaltes (hier: Wertermittlung iSd § 6 Z 4 EStG 1972) aufzeigen (Hinweis E 1.10.1991, 91/14/0051).
- Rechtssatz:
Für das Aufzeigen eines Mangels des abgabenbehördlichen Verfahrens wegen Nichtheranziehung eines Sachverständigen muß der Bf konkret die Fehlerhaftigkeit der Ermittlung des Sachverhaltes (hier: Wertermittlung iSd § 6 Z 4 EStG 1972) aufzeigen (Hinweis E 1.10.1991, 91/14/0051).
- Gericht:
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
- Geschäftszahl:
- 93/15/0119
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 25.10.1995
- Norm:
- BAO §167 Abs2;
BAO §177;
EStG 1972 §6 Z4;
VwGG §42 Abs2 Z3; - Kategorie:
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