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RECHTSPRECHUNG
VwGH 25.4.2001, 99/13/0221, RS 10
Zeitpunkt der Ermittlung des AfA Satzes: Der AfA-Satz ist nach der Nutzungsdauer im Zeitpunkt der Anschaffung, Herstellung, dem unentgeltlichen Erwerb oder dem Beginn der Vermietung zu ermitteln.
- Rechtssatz:
Der AfA-Satz ist nach der Nutzungsdauer im Zeitpunkt der Anschaffung, Herstellung, dem unentgeltlichen Erwerb oder dem Beginn der Vermietung zu ermitteln.
- Gericht:
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
- Geschäftszahl:
- 99/13/0221
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 25.04.2001
- Norm:
- EStG 1988 §16 Abs1 Z8;
- Kategorie:
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