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RECHTSPRECHUNG


VwGH 25.4.2001, 99/13/0221, RS 10


Zeitpunkt der Ermittlung des AfA Satzes: Der AfA-Satz ist nach der Nutzungsdauer im Zeitpunkt der Anschaffung, Herstellung, dem unentgeltlichen Erwerb oder dem Beginn der Vermietung zu ermitteln.


Rechtssatz:

Der AfA-Satz ist nach der Nutzungsdauer im Zeitpunkt der Anschaffung, Herstellung, dem unentgeltlichen Erwerb oder dem Beginn der Vermietung zu ermitteln.

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
99/13/0221

Schlagworte:

Entscheidung:
25.04.2001

Norm:
EStG 1988 §16 Abs1 Z8;

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN