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RECHTSPRECHUNG


VwGH 25.4.2001, 99/13/0221, RS 9:


Irrelevanz des Baujahrs für die Nutzungsdauer: Aus dem Baujahr allein kann nicht auf die weitere Nutzungsdauer eines Gebäudes geschlossen werden.


Rechtssatz:

Aus dem Baujahr allein kann nicht auf die weitere Nutzungsdauer eines Gebäudes geschlossen werden.

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
99/13/0221

Schlagworte:

Entscheidung:
25.04.2001

Norm:
EStG 1988 §16 Abs1 Z8;
EStG 1988 §7 Abs1;

Kategorie:


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