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RECHTSPRECHUNG
VwGH 25.4.2001, 99/13/0221, RS 9:
Irrelevanz des Baujahrs für die Nutzungsdauer: Aus dem Baujahr allein kann nicht auf die weitere Nutzungsdauer eines Gebäudes geschlossen werden.
- Rechtssatz:
Aus dem Baujahr allein kann nicht auf die weitere Nutzungsdauer eines Gebäudes geschlossen werden.
- Gericht:
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
- Geschäftszahl:
- 99/13/0221
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 25.04.2001
- Norm:
- EStG 1988 §16 Abs1 Z8;
EStG 1988 §7 Abs1; - Kategorie:
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